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14.10.2002cekom bietet barrierefreie Websites

Seit 24.7.2002 gilt die BITV

BITV steht für "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung".

Diese Verordnung erfordert, dass die Websites öffentlicher Einrichtungen für alle, also auch Menschen mit Behinderungen, frei zugänglich sind. - Empfohlen wird dies auch für andere Websites.

  • cekom erstellt auf Wunsch barrierefreie Websites bzw. berät bei entsprechender Anpassung bestehender Websites.

Was ist barrierefreies Webdesign?

Barrierefreies Webdesign ist die Kunst, Webseiten so zu programmieren, dass jeder sie lesen kann. Es geht dabei nicht um alleine um "behindertengerechtes Programmieren", sondern um eine Technik, die es erlaubt, dass Webseiten einfach für alle verfügbar sind.

So muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass Blinde sich eine Website von einem Screenreader vorlesen lassen können.

Und warum all die Mühe?

Alleine in Europa leben ca. 37 Millionen Menschen, die irgendeine Art von Behinderung haben.

"Behinderung" kann aber auch heißen:

  • es steht keine Tastatur zur Verfügung (Computer im Auto) oder
  • es steht keine Maus zur Verfügung (öffentliche Terminals) oder
  • man kann nichts oder wenig hören (Straßenlärm) oder
  • es ist nur wenig Platz am Bildschirm und die Ansicht von Grafiken ist abgeschaltet (PDA oder Organizer) oder
  • die Darstellung der Schrift wird im Browser vergrößert, weil gerade die Brille verlegt wurde.

Stichwort: Der Mensch ist nicht behindert, sondern er wird (von irgendetwas/irgendjemandem) behindert.

Auch gibt es jene, die zwar keine Person aber trotzdem quasi blind sind und täglich millionenfach befragt werden: Die weltweit beliebteste Suchmaschine Google ist im Prinzip ein blinder Internetnutzer und kann eigentlich nur Informationen aus Texten entnehmen und in sein Archiv aufnehmen. Google wird 150 Millionen Mal täglich (Stand: September 2002) befragt.

Wenn eine Webseite so programmiert wurde, dass sie für all diese Situationen gerüstet ist, so ist sie auch für behinderte Menschen zugänglich gemacht.


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